Gebührenordnung
Finanzielle Basis der Adventistischen Privatschule Linz
Die Adventistische Privatschule Linz erhält keine Förderungen oder Zuschüsse aus öffentlichen Geldern. Alle Aufwendungen der Schule müssen deshalb aus einer der folgenden fünf finanziellen Säulen bestritten werden:
- Schulgelder
- Förderungen durch den Schulverein der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich
- Förderungen durch die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Linz
- Spenden von Privatpersonen
- Spenden von Unternehmen
Allgemeine Informationen zum Schulgeld
Um einen Kosten deckenden Betrieb gewährleisten zu können müsste sich das Schulgeld auf ca. € 500,– pro Kind und Monat (12x/Jahr) belaufen. Um den Besuch der Adventistischen Privatschule Linz auch weniger begüterten Familien zu ermöglichen gelten unten aufgeführte durch die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten gestützte Schulgeldsätze (Schuljahr 2012/13). Darüber hinaus gehende Vergünstigungen oder Schulgeldreduktionen können nicht gewährt werden.
Schulgeld – Volksschule
1. Kind einer Familie: € 250,–/190,–*
2. Kind einer Familie: € 210,–/160,–*
3. Kind einer Familie: € 160,–/120,–*
Schulgeld – Hauptschule
1. Kind einer Familie: € 270,–/210,–*
2. Kind einer Familie: € 230,–/180,–*
3. Kind einer Familie: € 180,–/140,–*
*Kinder, deren Eltern Mitglieder der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten sind, profitieren von reduzierten Tarifen.
Zusätzliche Kosten
Hinzu kommen pro Semester ca. € 100,– für Werkmaterialen, Ausflüge, Exkursionen, ... etc.
Die jährlich stattfindende Schulland- oder Sportwoche wird ebenfalls gesondert verrechnet.
Sollte die Abgabe des Schulvertrages nicht innerhalb der regulären Anmeldefrist (bis 30. März) erfolgen, ist eine zusätzliche Gebühr in der Höhe von € 50,– für zusätzliche Verwaltungsarbeiten zu leisten.
Zahlungsmodalitäten
Das Schulgeld ist jeweils monatlich (12x/Jahr) im Voraus auf das Konto der Schule zu überweisen. Die erste Rate ist am 1. September des jeweiligen Jahres, die Folgeraten dann jeweils am 1. der Folgemonate fällig. Schüler deren Schulgeldkonto nicht ausgeglichen ist können vom Unterricht suspendiert werden.
Falls die Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden, verbleibt das Original der Schulnachricht bzw. des Jahreszeugnisses an der Schule.
Der Schulvorstand behält sich vor das Schulgeld zum folgenden Schuljahr den aktuellen Gegebenheiten jeweils anzupassen.






