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Anmeldeverfahren

Anmeldung

Aufnahmeprozedere

Das Aufnahmeverfahren selbst besteht aus mehreren Schritten, die zur erfolgreichen Aufnahme alle durchlaufen werden müssen:

  1. Persönliches oder telefonisches Gespräch mit der Schulleitung, Vereinbarung eines individuellen Schnuppertermins
  2. Schnuppertag, allenfalls Eignungstest durch die Schulleitung, Klassen-, oder Fachlehrer
  3. Entscheidungsfindung des Schülers und dessen Eltern, Klärung offener Fragen mit der Schulleitung
  4. Rückmeldung der Eltern an die Schulleitung. "Mündliches Ansuchen um Aufnahme"
  5. Entscheidung des Schulvorstands über die Aufnahme des Schülers
  6. Unterzeichnung des Schulvertrags

Der Schulvorstand behält sich das Recht vor, Anfragen zur Schulaufnahme abzulehnen, sofern diese nicht dem Schulkonzept oder den Zielvorstellungen der Adventistischen Privatschule Linz sowie den personellen und räumlichen Gegebenheiten entsprechen.

Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung an der Adventistischen Privatschule Linz findet zeitlich parallel zur Schuleinschreibung an den öffentlichen Schulen statt.

Insbesondere Eltern zukünftiger Erstklässler werden ersucht, diesen Termin einzuhalten. Bei verspäteter Anmeldung kann aus organisatorischen Gründen unter Umständen kein Platz mehr zugesichert werden.

Die Anmeldung hat für jedes Schuljahr neu zu erfolgen.

Anmeldungen, die nach dem 30. März des vorhergehenden Schuljahres eingehen, werden mit einer Gebühr von € 50,– belegt.

Benötigte Unterlagen

Damit die Anmeldung reibungslos durchgeführt werden kann, nehmen Sie bitte folgende Unterlagen bzw. Dokumente mit:

zum ersten Gespäch:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Die letzten beiden Schulzeugnisse/Schulnachrichten
  • Berichte über Abklärungen beim schulpsychologischen Dienst*
  • Berichte über Abklärungen zu Dyskalkulie, Legastenie, ADHS, o.Ä.*
     

zur Unterzeichnung des Schulvertrags:

  • Ausgefüllten Schulvertrag
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Einzugsermächtigung für das monatliche Schulgeld
  • Haftpflichtversicherungsnachweis des Erziehungsberechtigten
  • Unfallversicherungsnachweis des Kindes

*wenn vorhanden.